49.1.2.Nr.2
§ 2 DHG
§ 6 DHG
Punkt XIV Kollektivvertrag private Autobusbetriebe
1. Nach § 6 DHG erlöschen auf minderem Grad des Versehens beruhende Schadenersatz- oder Rückgriffsansprüche, wenn sie nicht binnen sechs Monaten eingeklagt werden.
49.1.2.Nr.2
§ 2 DHG
§ 6 DHG
Punkt XIV Kollektivvertrag private Autobusbetriebe
1. Nach § 6 DHG erlöschen auf minderem Grad des Versehens beruhende Schadenersatz- oder Rückgriffsansprüche, wenn sie nicht binnen sechs Monaten eingeklagt werden.
