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Beginn des Fristenlaufs - Kreditschaden Bank-Geschäftsleiter - OGH 8.8.2002, 8 ObA 78/02g

8. LfgFebruar 2003

49.1.2.Nr.1

§ 1189 ABGB
§ 6 DHG

1. Werden aus einer Verletzung der Verpflichtungen bei der Absicherung der Kreditrisken die aus der Verwirklichung dieser Risken entstandenen Ausfälle als Schadenersatz begehrt, beginnt die Verfallsfrist des § 6 DHG bereits mit Kenntnis von der Realisierung des Kreditrisikos zu laufen.

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