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Haftung für Entlassung durch Betriebsvorgänger Lauf der Ausschlussfrist gegen Nachfolger - OGH 21.12.2009, 8 ObA 9/09w

30. LfgJuni 2010

49.1.1.Nr.10

§ 6 Abs. 1 AVRAG
§ 894 ABGB
§ 1162d ABGB
§ 1409 ABGB
§ 1486 Z 5 ABGB
§ 25 HGB
§ 38 UGB

1. Wird der Betrieb einer KG in die frühere Komplementär-GmbH eingebracht, haftet Letztere als Betriebserwerberin grundsätzlich iSd § 6 Abs. 1 AVRAG auch für die Forderungen eines vor der Einbringung fristlos Entlassenen, wobei auf die Haftung § 1409 ABGB anzuwenden ist.

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