49.1.1.Nr.9
§ 1162d ABGB
§ 5 EFZG
§ 21 Abs. 4 KollV Gebäudereiniger Arbeiter
§ 2 Abs. 1 ArbAbfG
§ 9 Abs. 1 AngG
§ 29 Abs. 2 letzter Satz AngG
§ 34 AngG
1. Bei unberechtigter Entlassung unterliegt die Entgeltfortzahlung nach § 5 EFZG für jenen Zeitraum, der über den Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinausgeht, als Anspruch wegen vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Ausschlussfrist des § 1162d ABGB.

