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Erfasst die Geltendmachung günstigerer Ersatzansprüche auch die bloß gesetzliche Kündigungsentschädigung? - OGH 23.11.2006, 8 ObA 55/06f

20. LfgFebruar 2007

49.1.1.Nr.8

§ 29 AngG
§ 34 AngG
§ 1162d ABGB
§ 29 Abs. 7 KVI Versicherungsangestellte
§ 5 EFZG

1. § 34 bzw. § 1162d ABGB wird bei ungerechtfertigter Entlassung auf die Entgeltfortzahlung nach § 5 EFZG angewendet, weil es dabei eben nicht mehr primär um den eigentlichen Entgeltanspruch geht, sondern darum, dass die Abwicklung des Arbeitsverhältnisses nur mehr „fingiert“ wird.

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