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Kollektivvertragliche Besserstellung - OGH 17.11.2004, 9 ObA 99/04f

14. LfgFebruar 2005

49.1.1.Nr.3

§ 34 AngG
§ 1162d ABGB
Pkt. XIII. KollV Angestellte Fahrschulen

1. Die Frist des § 34 AngG kann nicht verkürzt, sie kann aber zugunsten des Arbeitnehmers verlängert werden.

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