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Sonderzahlungsanteile - OGH 15.12.2004, 9 ObA 119/04x

15. LfgJuni 2005

49.1.1.Nr.4

§ 34 AngG
§ 1162d ABGB

1. Die Präklusivfrist des § 34 AngG gilt auch für die anteiligen, auf die Zeit nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses entfallenden Sonderzahlungen als Teil der Kündigungsentschädigung.

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