48.5.1.Nr.2
§ 1163 Abs. 1 ABGB
§ 1298 ABGB
§ 39 Abs. 1 AngG
1. Auch für den Sonderfall der Beweislastumkehr bei Nichterfüllung einer vertraglichen Erfolgsverbindlichkeit (§ 1298 ABGB) - wie das Vorenthalten eines verlangten Dienstzeugnisses - verbleibt jedoch die Behauptungs- und Beweislast für den Kausalzusammenhang zwischen Vertragsverletzung und Schadenseintritt beim Geschädigten.

