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Dienstzeugnis: Beweislast für Schadenseintritt - OGH 22.7.2010, 8 ObA 20/10i

31. LfgOktober 2010

48.5.1.Nr.2

§ 1163 Abs. 1 ABGB
§ 1298 ABGB
§ 39 Abs. 1 AngG

1. Auch für den Sonderfall der Beweislastumkehr bei Nichterfüllung einer vertraglichen Erfolgsverbindlichkeit (§ 1298 ABGB) - wie das Vorenthalten eines verlangten Dienstzeugnisses - verbleibt jedoch die Behauptungs- und Beweislast für den Kausalzusammenhang zwischen Vertragsverletzung und Schadenseintritt beim Geschädigten.

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