48.1.1.Nr.9
§ 39 Abs. 1 AngG
§ 914 ABGB
1. Zu einem (vertraglich allenfalls geschuldeten) qualifizierten Dienstzeugnis gehören trotz der „Tatsachenwahrheitspflicht“ auch Wertungen über die Arbeitsleistung und das Verhalten des Arbeitnehmers.
48.1.1.Nr.9
§ 39 Abs. 1 AngG
§ 914 ABGB
1. Zu einem (vertraglich allenfalls geschuldeten) qualifizierten Dienstzeugnis gehören trotz der „Tatsachenwahrheitspflicht“ auch Wertungen über die Arbeitsleistung und das Verhalten des Arbeitnehmers.
