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Zeilenabstände, fehlender Punkt etc.? Ausstellungsdatum nach Ende? - OGH 27.2.2012, 9 ObA 11/12a

36. LfgJuni 2012

48.1.1.Nr.8

§ 39 Abs. 1 AngG
§ 1163 Abs. 1 ABGB

1. Infolge des Erschwernisverbots darf auch die äußere Form des Zeugnisses nicht so beschaffen sein, dass daraus auf eine mangelnde Wertschätzung des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer geschlossen werden kann (9 ObA 127/11h; 8 ObA 7/12f ua).

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