48.1.1.Nr.7
§ 1163 Abs. 1 ABGB
§ 39 Abs. 1 AngG
1. Auch die äußere Form eines Dienstzeugnisses darf nicht auf eine mangelnde Wertschätzung des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer erschließen lassen (z.B. pinkfarbenes Papier mit Fettflecken, Rechtschreibfehlern und fehlender Stempelmarke).

