47.2.2.Nr.3
§ 19e Abs. 2 AZG
§ 27 AlVG
1. Bei Abgeltung offener Zeitguthaben aus geblockter Altersteilzeit gebührt der Zuschlag gemäß § 19e Abs. 2 AZG.
47.2.2.Nr.3
§ 19e Abs. 2 AZG
§ 27 AlVG
1. Bei Abgeltung offener Zeitguthaben aus geblockter Altersteilzeit gebührt der Zuschlag gemäß § 19e Abs. 2 AZG.
