47.2.2.Nr.4
§ 19e Abs. 2 AZG
§ 27 AlVG
§ 4a Arbeiter-KollV Textilindustrie
1. Der KollV kann eine von § 19e Abs. 2 gänzlich abweichende Regelung treffen und auch den Zuschlag für Guthaben an Normalarbeitszeit zur Gänze ausschließen.
47.2.2.Nr.4
§ 19e Abs. 2 AZG
§ 27 AlVG
§ 4a Arbeiter-KollV Textilindustrie
1. Der KollV kann eine von § 19e Abs. 2 gänzlich abweichende Regelung treffen und auch den Zuschlag für Guthaben an Normalarbeitszeit zur Gänze ausschließen.
