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KV-Mehrarbeitszuschlag oder Beendigungszuschlag - Raumpflegerin und Arbeitgeberkündigung - OGH 29.7.2015, 9 ObA 80/15b

47. LfgFebruar 2016

47.2.1.Nr.5

§ 19e Abs. 2 AZG
§ 6 ABGB
§ 7 ABGB
§ 12 Arbeiter-KollV Gebäudereiniger Alt
§ 10 Abs. 10 und 11 Arbeiter-KollV Gebäudereiniger Neu

1. Nach § 19e Abs. 2 AZG gebührt für Guthaben an Normalarbeitszeit ein Zuschlag von 50%. Dies gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer ohne wichtigen Grund vorzeitig austritt.

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