47.2.1.Nr.5
§ 19e Abs. 2 AZG
§ 6 ABGB
§ 7 ABGB
§ 12 Arbeiter-KollV Gebäudereiniger Alt
§ 10 Abs. 10 und 11 Arbeiter-KollV Gebäudereiniger Neu
1. Nach § 19e Abs. 2 AZG gebührt für Guthaben an Normalarbeitszeit ein Zuschlag von 50%. Dies gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer ohne wichtigen Grund vorzeitig austritt.

