45.13.1.Nr.8
§ 17 Abs. 1 Z. 1 BMSVG
§ 328 ABGB
§ 1431 ABGB
1. Die Rückforderung einer nach § 17 Abs. 1 Z 1 BMSVG ausbezahlten Abfertigung wegen nachträglicher Korrektur des Beitragsgrundlagennachweises ist nach allgemeinen arbeitsrechtlichen Kriterien zu beurteilen, insbesondere im Hinblick auf einen gutgläubigen Verbrauch.

