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Insolvenzentgelt für BMSVG-Beiträge - OGH 25.11.2016, 8 ObS 9/16f

51. LfgJuni 2017

45.13.1.Nr.7

§ 6 BMSVG
§ 1 Abs. 1 IESG
§ 3 Abs. 1 IESG
§ 13a Abs. 1 IESG
§ 13d Abs. 1 IESG

1. Die §§ 3 Abs. 1, 13a, 13d Abs. 1 IESG räumen dem Arbeitnehmer in einem bestimmten Bereich einen Anspruch auf Insolvenz-Entgelt ein, aber weder einen (direkten) Zahlungsanspruch, noch eine Parteistellung im Verwaltungsverfahren zwischen den Versicherungsträgern.

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