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Unmittelbar folgende Dienstzeiten in anderem - Unternehmen eines allfälligen „Konzerns“ Welches Abfertigungsrecht? - OGH 30.10.2018, 9 ObA 78/18p

56. LfgMärz 2019

45.13.1.Nr.9

§ 46 Abs. 1 und 3 Z 2 BMSVG
§ 47 Abs. 1 BMSVG

1. Ist für zum 31.12.2002 bestehende Arbeitsverhältnisse keine schriftliche Übertrittsvereinbarung (§ 47 Abs. 1 BMSVG) getroffen, gelten für solche „Altverträge“ - hier zu einem Unternehmen eines (möglichen) Konzerns - die Bestimmungen der §§ 23 und 23a AngG („Abfertigung alt“).

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