45.12.1.Nr.2
§ 46 Abs. 1 BMSVG
§ 23 Abs. 1 AngG
§ 1 Abs. 4a IESG
1. Bei erst seit 2003 begonnenen neuen Arbeitsverhältnissen geht infolge Geltung des BMSVG die Klausel einer „Anrechnung“ von „Vordienstzeiten für die Abfertigung“ nach ihrem Wortsinn ins Leere.

