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Zeitenanrechnungszusage - Bedeutung bei Eintritt seit 1.1.2003? - OGH 19.5.2010, 8 ObS 2/10t

31. LfgOktober 2010

45.12.1.Nr.2

§ 46 Abs. 1 BMSVG
§ 23 Abs. 1 AngG
§ 1 Abs. 4a IESG

1. Bei erst seit 2003 begonnenen neuen Arbeitsverhältnissen geht infolge Geltung des BMSVG die Klausel einer „Anrechnung“ von „Vordienstzeiten für die Abfertigung“ nach ihrem Wortsinn ins Leere.

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