45.8.6.Nr.3
§ 23 Abs. 1 AngG
§ 29 AngG
§ 25 IO
1. Die fiktive Höhe eines Abfertigungsanspruchs kann unter der Hypothese einer Dienstgeberkündigung unzweifelhaft ermittelt werden, anders als bei im fiktiven Beendigungszeitpunkt offenen Urlaubsguthaben.

