45.8.7.Nr.1
§ 23 Abs. 1 AngG
§ 40 AngG
§ 1014 ABB
1. Findet ein Kollektivvertrag auf Auslandsentsandte keine Anwendung, werden aber dessen Abfertigungsbestimmungen zur Höhe im Entsendungsvertrag vereinbart, sind diese bei Beendigung des Dienstverhältnisses während der Entsendung keinem Günstigkeitsvergleich gegenüber dem Kollektivvertrag zu unterziehen, sondern haben nur einem Günstigkeitsvergleich mit der zwingenden gesetzlichen Regelung Stand zu halten.

