45.8.5.Nr.4
§ 23 Abs. 1 Satz 2 AngG
§ 10 Abs. 2 Satz 3 AZG
1. Die Berechnung des Abfertigungsanspruchs beruht auf der Basis des für den letzten Monat des Dienstverhältnisses regelmäßig gebührenden Durchschnittsverdienstes.
45.8.5.Nr.4
§ 23 Abs. 1 Satz 2 AngG
§ 10 Abs. 2 Satz 3 AZG
1. Die Berechnung des Abfertigungsanspruchs beruht auf der Basis des für den letzten Monat des Dienstverhältnisses regelmäßig gebührenden Durchschnittsverdienstes.
