45.8.5.Nr.3
§ 23 Abs. 1 AngG
§ 10 AZG
1. Nach § 23 Abs. 1 AngG stellt das für den letzten Monat des Arbeitsverhältnisses gebührende Entgelt die Basis der Berechnung der Abfertigung dar.
45.8.5.Nr.3
§ 23 Abs. 1 AngG
§ 10 AZG
1. Nach § 23 Abs. 1 AngG stellt das für den letzten Monat des Arbeitsverhältnisses gebührende Entgelt die Basis der Berechnung der Abfertigung dar.
