45.8.5.Nr.2
§ 23 Abs. 1 zweiter Satz AngG
§ 4b AZG
§ 19e Abs. 1 und 2 jeweils erster Satz AZG
1. Unter dem für den letzten Monat gebührenden Entgelt ist der sich aus den mit einer gewissen Regelmäßigkeit - wenn auch nicht jeden Monat - wiederkehrenden Bezügen ergebende Durchschnittsverdienst zu verstehen.

