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Nicht abbaubare Gleitzeit- oder Überstundenzeitguthaben? - OGH 29.01.2013, 9 ObA 124/12v

39. LfgJuni 2013

45.8.5.Nr.2

§ 23 Abs. 1 zweiter Satz AngG
§ 4b AZG
§ 19e Abs. 1 und 2 jeweils erster Satz AZG

1. Unter dem für den letzten Monat gebührenden Entgelt ist der sich aus den mit einer gewissen Regelmäßigkeit - wenn auch nicht jeden Monat - wiederkehrenden Bezügen ergebende Durchschnittsverdienst zu verstehen.

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