45.8.5.Nr.1
§ 10 Abs. 1 AZG
§ 23 Abs. 1 AngG
1. Bei der Abfertigung sind nur die Entgelte für regelmäßige Überstunden bei der Berechnung zu berücksichtigen.
45.8.5.Nr.1
§ 10 Abs. 1 AZG
§ 23 Abs. 1 AngG
1. Bei der Abfertigung sind nur die Entgelte für regelmäßige Überstunden bei der Berechnung zu berücksichtigen.
