45.8.3.Nr.3
§ 23 Abs. 1 AngG
1. Bei der Bemessung der Abfertigung ist der Monatsdurchschnitt heranzuziehen, wenn die Monatsentgelte Schwankungen unterliegen.
45.8.3.Nr.3
§ 23 Abs. 1 AngG
1. Bei der Bemessung der Abfertigung ist der Monatsdurchschnitt heranzuziehen, wenn die Monatsentgelte Schwankungen unterliegen.
