vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Jährliche mehrmonatige Teilzeit - OGH 8.8.2007, 9 ObA 79/07v

22. LfgOktober 2007

45.8.3.Nr.2

§ 23 Abs. 1 AngG

1. Wechseln einander Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung (im Anlassfall jährlich für bestimmte Monate) regelmäßig ab, liegt weder eine dauerhafte Veränderung der Beschäftigung noch eine im Vergleich zur Vollzeitbeschäftigung bloß vorübergehende Teilzeitbeschäftigung vor, sondern der Fall des regelmäßig, Jahr für Jahr in einem bestimmten Rahmen schwankenden Einkommens.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!