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Einbeziehung Jahresbonuszahlungen - Gebührende oder geflossene Boni? - OGH 27.9.2006, 9 ObA 59/06a

20. LfgFebruar 2007

45.8.3.Nr.1

§ 23 Abs. 1 AngG

1. In die Bemessungsgrundlage für die Abfertigung sind die im letzten Dienstjahr bezogenen Bonuszahlungen einzubeziehen, auch wenn sie im Jahr davor verdient wurden.

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