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Dauerumstellung auf Teilzeit? - OGH 25.7.2017, 9 ObA 27/17m

52. LfgOktober 2017

45.8.2.Nr.5

§ 23 Abs. 1 und 8 AngG

1. Zwar spielt für die Beurteilung, ob eine bleibende Änderung der Entgelthöhe eingetreten ist, weniger die Dauer als der Grund dieser Änderung eine Rolle, doch ist das wesentliche Beurteilungskriterium für die Abfertigungsbemessung dennoch die „bleibende Änderung“, nicht eine Rechtfertigung oder Unvermeidlichkeit des Grundes.

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