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Wechsel von Voll- auf Teilzeit - OGH 30.9.2005, 9 ObA 65/05g

17. LfgFebruar 2006

45.8.2.Nr.3

§ 23 Abs. 1 AngG
§ 14 Abs. 4 AVRAG

1. Ist die Reduzierung der Arbeitszeit auf Dauer beabsichtigt und liegt keine Umgehungsstrategie vor, gebührt, sofern keine günstigere Sonderbestimmung greift, die Abfertigung nur auf Grundlage der herabgesetzten Arbeitszeit.

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