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Wechsel von Voll- auf Teilzeit - OGH 29.6.2005, 9 ObA 6/05f

16. LfgOktober 2005

45.8.2.Nr.2

§ 23 Abs. 1 AngG
§ 56 Abs. 9 oö LVBG
Art. 141 EG

1. Ohne abweichende Sonderbestimmung ist bei dauerhafter Entgeltveränderung - so auch beim Wechsel von Voll- zu Teilzeitbeschäftigung oder umgekehrt - zur Berechnung der Abfertigung auf das zuletzt bezogene Entgelt abzustellen.

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