45.8.1.Nr.18
§ 23 Abs. 1 zweiter Satz AngG
§ 97 Abs. 1 Z 3 ArbVG
Arbeiter-KollV Flughäfen (Pkt. 2 KV-Abschluss 2013)
1. Kollektivvertragliche Einmalzahlungen anlässlich der jährlichen kollektivvertraglichen Gehaltsabschlüsse stellen eine allgemeine Entgelterhöhung dar, die aus verschiedenen Gründen nicht in einer prozentuellen Erhöhung des bisherigen Grundlohns, sondern in einer einmaligen Zahlung an sämtliche zu bestimmten Stichtagen im Betrieb beschäftigten Dienstnehmer in gleicher Höhe besteht.

