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Leistungen Dritter? - „Ungarischer Gehaltsbestandteil“ - OGH 22.7.2010, 8 ObA 2/10t

31. LfgOktober 2010

45.8.1.Nr.10

§ 23 Abs. 1 AngG

1. Leistungen Dritter können Entgeltcharakter haben, wenn zwischen den Arbeitsvertragsparteien entsprechende Vereinbarungen getroffen wurden oder sich dies aus „sonstigen Umständen“ ergibt.

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