45.8.1.Nr.11
§ 23 Abs. 1 AngG
§ 26 Z 7 lit.a EStG
1. Für die Beurteilung, ob und inwieweit ein betriebsvereinbarter Pensionskassen-Überstundenpauschale-Zuschlag, für den ein Arbeitnehmer anstelle laufender Auszahlung zusätzlichen Überstundenentgelts wirksam optiert hat, in die Abfertigung einzubeziehen ist, kommt es auf den Charakter dieses Anspruchs an.

