45.8.1.Nr.8
§ 126 Abs. 4 UG 2002
§ 8a Abs. 1 VBG
§ 84 Abs. 4 VBG
1. In Übereinstimmung mit 9 ObA 129/04t ist trotz der überwiegenden Gegenauffassung in der Lehre davon auszugehen, dass § 126 Abs. 4 UG die volle ex lege Weitergeltung des VBG für die übergeleiteten Vertragsbediensteten anordnet, die auch allenfalls günstigeren Bestimmungen des allgemeinen Arbeitsrechts vorgeht.

