45.8.1.Nr.7
§ 5 Abs. 2 GAngG
§ 22 GAngG
§ 29 Abs. 1 GAngG
§ 31 Abs. 1 GAngG
§ 18 Abs. 1 Satz 2 Gutsangestellten-KollV
§ 31 Abs. 2 LAG
1. Sowohl nach § 22 GAngG als auch nach § 23 AngG ist die Abfertigung auf Basis des zuletzt (tatsächlich) bezogenen Entgelts zu berechnen.

