45.8.1.Nr.4
§ 23 Abs. 1 zweiter Satz AngG
1. Jubiläumsgelder sind nicht - auch nicht teilweise - in die Bemessung der Abfertigung einzubeziehen.
45.8.1.Nr.4
§ 23 Abs. 1 zweiter Satz AngG
1. Jubiläumsgelder sind nicht - auch nicht teilweise - in die Bemessung der Abfertigung einzubeziehen.
