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Bildungskarenz und geringfügige Beschäftigungen während dieser? - OGH 3.5.2021, 8 ObS 3/21f

64. LfgOktober 2021

45.7.4.Nr.7

§ 23 AngG
§ 23a AngG
§ 2 Abs. 1 ArbAbfG
§ 11 Abs. 2 AVRAG
§ 1 Abs. 4a IESG
§ 3 Abs. 3 IESG
§ 15f Abs. 1 aF, nF MSchG

1. Zeiten der Bildungskarenz bzw. geringfügigen Beschäftigung sind für die Abfertigung Alt nicht zu berücksichtigen.

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