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Elternkarenz und freiwillig verlängerte „Elternkarenz“ - OGH 29.6.2005, 9 ObA 67/05a

16. LfgOktober 2005

45.7.4.Nr.4

§ 23 Abs. 1 AngG
§ 29 AngG
§ 15f Abs. 1 Sätze 3 und 4 MSchG (MuttSchG)

1. Wurde - weil die Bedeutung dieser Frage nicht erkannt wurde - nicht geklärt, ob die Voraussetzungen für eine teilweise Anrechung der Mutterschaftskarenz infolge einer bedingten kollektivvertraglichen Besserstellung vorliegen, erweist sich das Verfahren als ergänzungsbedürftig.

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