45.7.4.Nr.2
§ 23 Abs. 1 AngG
1. Bei der Frage, ob bei der Abfertigung Zeiten der „Aussetzung“ zu berücksichtigen sind, ist zu unterscheiden, ob eine Auflösung-Unterbrechungs-Vereinbarung oder eine „echte“ Karenzierungsvereinbarung vorliegt.
45.7.4.Nr.2
§ 23 Abs. 1 AngG
1. Bei der Frage, ob bei der Abfertigung Zeiten der „Aussetzung“ zu berücksichtigen sind, ist zu unterscheiden, ob eine Auflösung-Unterbrechungs-Vereinbarung oder eine „echte“ Karenzierungsvereinbarung vorliegt.
