45.7.4.Nr.1
§ 23 Abs. 1 AngG
§ 9 Abs. 6 AlVG
1. Bei einer Vereinbarung, dass das Dienstverhältnis gemäß Kollektivvertrag für die Abfertigungsberechnung als ununterbrochen gilt, sind in Zusammenhalt mit Punkt V/1 des Metallgewerbe-Kollektivvertrags auch die Karenzierungszeiten selbst für die Berechnung des Abfertigungsanspruchs heranzuziehen.

