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OGH 21.10.1999, 8 ObA 152/99g

1. LfgJuni 2000

45.7.4.Nr.1

§ 23 Abs. 1 AngG
§ 9 Abs. 6 AlVG

1. Bei einer Vereinbarung, dass das Dienstverhältnis gemäß Kollektivvertrag für die Abfertigungsberechnung als ununterbrochen gilt, sind in Zusammenhalt mit Punkt V/1 des Metallgewerbe-Kollektivvertrags auch die Karenzierungszeiten selbst für die Berechnung des Abfertigungsanspruchs heranzuziehen.

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