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Zusammenrechnung von Dienstverhältnissen auch bei Beendigung mit Abfertigungsauszahlung und gewolltem Neuabschluss? - OGH 29.5.2012, 9 ObA 17/12h

37. LfgOktober 2012

45.7.3.Nr.12

§ 23 Abs. 1 Satz 3 AngG

1. Bei der Ermittlung der für die Abfertigung Alt maßgebenden „ununterbrochenen Dauer des Dienstverhältnisses“ sind alle in unmittelbar aufeinanderfolgenden Arbeitsverhältnissen mit demselben Arbeitgeber - also über den engeren Wortlaut des Gesetzes hinaus auch in mehreren aufeinanderfolgenden Angestelltenverhältnissen - erworbenen Anwartschaften zusammenzurechnen.

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