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Zusammenrechnung kurz unterbrochener Zeiten? Neueinstellung 20 Tage nach Entlassung - OGH 22.3.2011, 8 ObA 5/11k

34. LfgOktober 2011

45.7.3.Nr.11

§ 23 Abs. 1 AngG

1. Zur Abfertigung muss bei Wiedereinstellung das Arbeitsverhältnis zwar nicht fugenlos an das vorangegangene anschließen, doch dürfen keine längeren Unterbrechungen - etwa solche, welche die Zeit der Betriebsferien übersteigen - vorliegen.

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