45.7.3.Nr.9
§ 23 Abs. 1 AngG (iVm ArbAbfG)
Art XVIII Arbeiter-KollV
Maler-, Lackierer- und Schilderherstellergewerbe
1. Wurde auf Schriftstücken, die dem Arbeitnehmer bei Saisonschluss jeweils für das AMS ausgehändigt wurden, die Wiedereinstellung zu bestimmten Terminen zugesagt, liegen schriftliche Wiedereinstellungszusagen vor.

