45.7.3.Nr.8
§ 23 Abs. 1 AngG
§ 861 ABGB
§ 869 ABGB
1. Spricht eine Arbeitnehmerin in zeitlicher Nähe zum Antritt ihres Dienstes die Geschäftsführerin darauf an, dass sie durch Selbstkündigung den Abfertigungsanspruch gegenüber dem früheren Dienstgeber verloren habe und ob „sie das daher übernehme“, und gibt ihr die Geschäftsführerin „Selbstverständlich“ zur Antwort, liegt eine verbindliche Anrechungszusage vor.

