45.7.3.Nr.7
§ 23 Abs. 1 AngG
1. Dienstzeiten bei verschiedenen Konzernunternehmen sind grundsätzlich nicht solche beim selben Arbeitgeber.
45.7.3.Nr.7
§ 23 Abs. 1 AngG
1. Dienstzeiten bei verschiedenen Konzernunternehmen sind grundsätzlich nicht solche beim selben Arbeitgeber.
