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Was ist keine unmittelbare Aufeinanderfolge mehr? - OGH 19.3.2003, 9 ObA 21/03h

10. LfgOktober 2003

45.7.3.Nr.5

§ 23 Abs. 1 Satz 3 AngG

1. Liegen zwischen zwei (aufeinanderfolgenden) Dienstverträgen 25 Tage, kann nicht mehr von einem „ununterbrochen“ dauernden Dienstverhältnis iSd § 23 Abs. 1 AngG gesprochen werden.

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