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Wiedereintritt nach Selbstkündigung und kurzer Unterbrechung - OGH 6.12.2000, 9 ObA 268/00b

3. LfgJuli 2001

45.7.3.Nr.4

§ 23 Abs. 1 Satz 3 AngG

1. Nach ständiger Rechtsprechung des OGH ist § 23 Abs. 1 Satz 3 AngG - ungeachtet seines nur auf das Aufeinanderfolgen eines Arbeiter- und eines Angestelltendienstverhältnisses abstellenden Wortlautes - auf alle Fälle unmittelbar aufeinanderfolgender Arbeitsverhältnisse mit demselben Dienstgeber anzuwenden.

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