45.7.2.Nr.5
§ 23 Abs. 1aAngG
§ 15e Abs. 1 MSchG
§ 15h MSchG
§ 7 Abs. 1 VKG
1. Nach Wortlaut und Zweck des § 23 Abs. 1a AngG ist die geringfügige Beschäftigung bei der Berechnung der Abfertigung des karenzierten Arbeitsverhältnisses nicht zu berücksichtigen.

