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Abziehbare Zeiten bei beendigungsbedingter Abfertigung Unmittelbar anschließendes neues Dienstverhältnis - OGH 28.4.2005, 8 ObS 24/04v

16. LfgOktober 2005

45.7.2.Nr.4

§ 23 Abs. 1 Satz 3 AngG
Art. VII Abs. 3 ArbAbfG

1. Bei Umstellung auf eine Teilzeitbeschäftigung kann in einem neuen Dienstverhältnis auch dann, wenn der Abfertigungsanspruch bereits 12 Monatsentgelte erreicht hat und ausbezahlt wurde, für das neue Arbeitsverhältnis ein weiterer gesicherter Abfertigungsanspruch entstehen.

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