45.7.2.Nr.3
§ 6 Abs. 2 AVRAG
§ 23 Abs. 1 AngG
§ 914 ABGB
1. Dienstzeiten, für die bereits eine Abfertigung gezahlt wurde, sind im Allgemeinen abgegolten und für eine nächste Abfertigung nicht zu berücksichtigen.
45.7.2.Nr.3
§ 6 Abs. 2 AVRAG
§ 23 Abs. 1 AngG
§ 914 ABGB
1. Dienstzeiten, für die bereits eine Abfertigung gezahlt wurde, sind im Allgemeinen abgegolten und für eine nächste Abfertigung nicht zu berücksichtigen.
